Schulanmeldung
Mit Beginn des Schuljahres 2020/21 werden lt. § 73 Schulgesetz alle Kinder schulpflichtig, die bis 31. August 2020 das 6. Lebensjahr vollendet haben. Die zwischen dem 01.10.2013 und 31.08.2014 geborenen Kinder müssen daher in der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule angemeldet werden.
Der kommende Anmeldetag wird am Mittwoch, den 4. März 2020 sein.
Die Einladung zur Schulanmeldung erhalten Sie rechtzeitig auf dem Postweg von uns. Die genaue Uhrzeit und den Ablauf entnehmen Sie dem Anschreiben an Sie. Bitte kommen Sie zu den Ihnen zugewiesenen Uhrzeiten um Stoßzeiten zu vermeiden.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite der Stadt Karlsruhe:
- Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch
- „gelber Schein“ -falls vorhanden- vom Gesundheitsamt (aus dem Kindergarten)
- Gegebenenfalls den Negativbescheid des Jugendamtes bei Alleinerziehenden
- Sorgerechtserklärung bei Lebensgemeinschaften
Auch Ihr Kind sollte persönlich an diesem Tag dabei sein und vorgestellt werden.
Zurückstellung:
Kinder, die schulpflichtig sind, jedoch zurückgestellt werden, müssen auch zur Schulanmeldung kommen. Hier füllen Sie dann ein Formular auf Zurückstellung aus.
Vorzeitige Einschulung:
Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2014 und dem 30. Juni 2015 geboren sind, können von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden. Sie erhalten dann den Status eines schulpflichtigen Kindes. Voraussetzung ist die Schulfähigkeit des Kindes, die nach wie vor von der Schulleitung – gegebenenfalls unter Einbeziehung eines pädagogisch-psychologischen Gutachtens und eines Gutachtens des Gesundheitsamts – festgestellt wird.
Sie kommen am regulären Tag der Schulanmeldung an unsere Schule und stellen an diesem Tag bei uns den Antrag auf Schulbezirkswechsel für die neue Schule.
Im Januar gibt es immer einen Informationsabend an der Schule. Eine Einladung geht an die Eltern der Schulanfänger per Post.
Wir sind eine Schule im verbindlichen Ganztag. Das heißt, alle Kinder besuchen die Schule bis 16.00 Uhr. Dies ist kostenfrei.
Eine zusätzliche flexible Betreuung ist bis 17.30 Uhr möglich und kann beantragt werden. Hierzu finden Sie Vordrucke unter „Formulare“. Dieses Zusatzangebot ist kostenpflichtig. Beachten Sie hierbei, dass es eine Geschwisterermäßigung gibt.